Regionales Bündnis gegen Elbvertiefung

 

Einwendungen gegen die Planauslegung Elbvertiefung

BUND-Niedersachen
Planfeststellungsantrag „Anpassung der Fahrrinne von Unter- und
Außenelbe für 14,5 m tiefgehende Containerschiffe“
- Planänderung III
- Verbände- und Öffentlichkeitsbeteiligung - PDF Download >>

Dr. Walter Feldt
Umwelt Media Consult

Planfeststellungsverfahren „Anpassung der Fahrrinne von Unter-
und Außenelbe für 14,5 m tiefgehende Containerschiffe“
- Dritte Planänderung
- Öffentlichkeitsbeteiligung
Gutachtliche Stellungnahme - PDF Download >>

Dr. Walter Feldt
Umwelt Media Consult

„Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe“ , Planänderung III
– Bewertung der Unterlagen – Vorschläge zu sinnvollen Alternativen
Kurzfassung - PDF Download >>

Einwendungen 2010 zur 2. Planänderung

(Modifiziert, Stand Di, 16.02.2010)

Bitte beachten Sie: Die Einwendungsfrist läuft am 17.02.2010 (Mitternacht) ab, bis dahin müssen ihre Einwendungen bei den zuständigen Stellen abgegeben worden sein. Die Zeit ist zwar knapp, aber es wird reichen!

Einwendung als Word Datei auch zum bearbeiten>>

Einwendung als PDF-Download >>

Bitte beachten Sie weiterhin: es wird eine dritte Planänderung geben! Schauen Sie bitte regelmäßig auf unsere Seiten, denn

  • die derzeitigen Planauslegungen sind nur an einigen wenigen Stellen erfolgt
  • ob und in wie weit sich daraus Formfehler ableiten lassen, die das ganze Gebäude erst recht zum Einsturz bringen, ist zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht abzusehen
  • es geht uns alle an! (Kommentar des Webmasters)
 

Textbausteine 1 bis 6 für Einwendungen >>
und Mustereinwendungen
(Stand 16.11.08) >>

Diese Bausteine lassen wir selbstverständlich im Netz, sie können immer noch als Grundlage für individuelle Einwendungen bentutz werden!

Stichpunktliste
für Einwendungen hier >>
 

Mängel der Planunterlagen
Vortrag vom 05.11.2008 in Jork/Altes Land als PDF-Download

 

Bleibt die alte Einwendung rechtsgültig?

Nein, das ist nicht sicher!

Der Vorhabensträger behauptet, dass die alten Einwendungen ihre Gültigkeit behalten und die Einwender keine neue Einwendung machen müssen.

Das ist falsch!

Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) kann zu der Entscheidung kommen, dass die Neuauslegung keine Änderung des alten Verfahrens, sondern ein neues Verfahren ist. Damit sind die alten Einwendungen ungültig. Damit verlieren die Einwender vom Frühjahr 2007 auch unwiderruflich den Anspruch auf Schadensersatz.

Die rechtliche Voraussetzung für die Einstufung der Planänderung als neues Verfahren ist durch die 6-wöchige statt die lt. VerwVerfG erforderliche 2-wöchige Frist für Änderungen durch die WSD geschaffen. Wie es heißt, als „Entgegenkommen“. Das klingt wenig glaubhaft, sondern deutet eher auf einen genialen juristischen Schachzug hin.

Wer kann die Entscheidung des BVG vorauszusagen? Weder Juristen noch Hellseher können das! Entgegen allen Auskünften von Behörden (persönliches Gespräch mit dem Plankommissar) und Presseberichten, kann niemand eine gerichtliche Entscheidung weissagen!

Wer sicher gehen will, dass seine Einwendung aus der ersten Auslegungsfrist gültig ist, muss zumindest eine neue Einwendung machen, die mindestens einen Satz enthalten muss, sinngemäß etwa so:

"Gegen die geplante Fahrrinnenanpassung erhebe ich Einwände und mache meine Einwendung vom .... voll inhaltlich zum Gegenstand dieser Einwendung."

So einfach ist das…

…und so wichtig ist das!

Auch wer bisher noch keine Einwendung gemacht hat, kann das bis zum

20.11.2008.

Mustereinwendungen

Bitte denken Sie daran: Falls Sie eine der vorgefertigten Einwendungen benutzen, bringen Sie mindestens eine persönliche Änderung an !!!
Streichen Sie einen Satz oder schreiben Sie einen eigenen dazu !!!
Bei mehr als 50 identischen Einwendungen kann der Regierungspräsident die Einwendung unberücksichtigt lassen (§ 17 VwVfG).

Für alle, die schon im April/Mai 2007 eine Einwendung gemacht haben, eine Kurz-Einwendung zum Download, die sich vollinhaltlich auf die Einwendung von 2007 bezieht.

Aktualisierte Mustereinwendungen (Stand: 16.11.08) von Rechtsanwalt Günther als Word Documente zum Download:

Mustereinwendung 1 >>

Mustereinwendung 2 >>

Mustereinwendung 3 >>

Mustereinwendung 4 >>

Mustereinwendung 5 >>

Mustereinwendung 6 >>

Weitere Formulierungsvorschläge >>

Schlagwortliste als Hilfe für Einwendungen, Download hier >>

Textbausteine für Einwendungen zum Download:

Textbaustein 1 für Einwendungen Vorbemerkung.doc

Textbaustein 2 für Einwendungen Hydrodynamik.doc

Textbaustein 3 für Einwendungen Salztransport.doc

Textbaustein 4 für Einwendungen Sturmflutkenngrößen.doc

Textbaustein 5 für Einwendungen Morphodynamik.doc

Textbaustein 6 für Einwendungen Schiffserzeugte Belastungen.doc

Interessante Einwendung aus Cuxhaven
Ein Oberverwaltungsrichter i. R. hat uns seine Einwendungen von April 2007 und November 2008 als Muster (anonymisiert) zur Verfügung gestellt. Beide Texte werden als Word-Dokument zum Download angeboten:

Einwendungen von April 2007 >>
Einwendungen von November 2008 >>

RA Sascha-Oliver Zundel vertritt private Einwender in der Erörterung
http://www.adiuro.de/v1/index.php?page=A00
Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung
für Einwendung im Planfeststellungverfahren Fahrrinnenanpassung Unter- und Außenelbe
Vollmacht Download >>

 

 

Planfeststellungsverfahren Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe für 14,5 m tiefgehende Containerschiffe

Achtung: Wer keine Einwendung macht kann später keine Ansprüche geltend machen!
Evtl. anderslautende Termine im Text sind darauf zurückzuführen, dass nicht jede Zeile im Text vom letzten Jahr überarbeitet wurde, was nichts an der Aktualiltät und Dringlichkeit der Einwendungen ändert. Der aktuelle Termin ist der Donnerstag, der 20.11.2008!

Hinweis: Wir werden diese Seite bis zum Ende der Einwendungsfrist (20.11.2008 !!!) entsprechend unserem Kenntnisstand, stets aktualisieren.

Zu den Downloads Mustereinwendungen >>
Schlagwortliste als Hilfe für Einwendungen, Download hier >>
Einwendungen der Fischer zum laufenden Planfesstellungsverfahren, Download hier >>

Inhalt:

  1. Was bedeutet das Planfeststellungsverfahren ?

  2. Warum Einwendungen machen ?

  3. Wer darf/soll/muss eine Einwendung abgeben ?

  4. Was muß formal beachtet werden ?

  5. Welche Inhalte gehören in eine Einwendung ?

  6. Mustereinwendungen

  7. Ablauf des Verfahrens

  8. Weiterführende Informationen

 

 

Was bedeutet das Planfeststellungsverfahren?
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  1. Ein Planfeststellungsverfahren dient der Investitionssicherung, d. h. eine einmal rechtskräftig erlassene Genehmigung kann rechtlich nicht mehr angegriffen werden, es sei denn man hat bei der Offenlegung seine Einwände vorgebracht. (§75 Abs. 2 Abs 1 VwVfG)

    Klagen auf Schadenersatz sind nur möglich, wenn die Betroffenen ihre Rechte vor dem Bau durch Einwendung geltend gemacht haben.
    Stellen sich also z. B. durch Klimaveränderung im Zusammenhang mit der Elbvertiefung in 20, 30 oder 40 Jahren bedeutsame Schäden ein, so hat derjenige Schadensersatzansprüche, der jetzt fristgerecht eine Einwendung gemacht hat. Alle, die das nicht gemacht haben, müssen ihre Schäden selbst tragen.

  2. Ansprüche wegen nicht voraussehbarer nachteiliger Wirkungen des Vorhabens können auch nach Ablauf der Einwendungsfrist noch gemäß § 75 Abs. 2 VwVfG geltend gemacht werden. Die Auswirkungen der Klimaveränderungen z. B. sind grundsätzlich bekannt, also vorhersehbar und können nicht nachträglich geltend gemacht werden.

 

Warum Einwendungen machen ?
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  1. Wer keine Einwendung macht, kann im Schadensfall keine Schadenersatzansprüche geltend machen.

  2. Alle nicht vorgebrachten Einwendungen sind mit Ablauf der Einwendungsfrist für immer rechtlich ausgeschlossen. ("materielle Präklusion" §§14a Nr. 7 Satz 2 WaStrG, 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG)

  3. Einwendungen sind nicht mit Kosten verbunden.

  4. Sie gehen mit einer Einwendung keine rechtlichen Verpflichtungen ein.

  5. Wer der Elbvertiefung unter Einhaltung von Auflagen zustimmt, kann diese nur durch eine Einwendung erreichen. Auch wer die Elbvertiefung nicht grundsätzlich ablehnt, sollte daher zur Durchsetzung von Auflagen eine Einwendung machen. Eine Einwendung zu machen ist nicht damit gleichzusetzen, die Elbvertiefung verhindern zu wollen.

 

Wer darf/soll/muss eine Einwendung abgeben ?
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  1. Jeder der sich in seinen Belangen durch das Vorhaben berührt sieht, muss eine Einwendung mit allen möglichen Verletzungen eigener Belange abgeben.

  2. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Planungsunterlagen in Ihrem Wohnort öffentlich ausgelegt werden oder nicht.

  3. Auch der Wohnort des Einwenders spielt keine Rolle, d.h. jeder der in den tiefliegenden von den Deichen an der Elbe geschützten Gebieten eine Immobilie besitzt oder gemietet hat, ein Segelboot in einem Hafen liegen hat kann eine Einwendung abgeben, auch wenn er nicht hier wohnt.

 

Was muß formal beachtet werden ?
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  1. Einwendungsfrist: Die Einwendungsfrist läuft am 20.11.2008!!! um 23:59 Uhr (Posteingang) ab.

  2. Abgabeort:

    Entweder :Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Wirtschaft und Arbeit, Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg
    oder: Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord, Hindenburgufer 247, 24106 Kiel
    oder: Bei einer Gemeinde, in der die Unterlagen öffentlich ausliegen
    oder: Fax an 0431/ 3394 - 6399







  3. Datenschtutz: Die Freie und Hansestadt Hamburg übergibt Name und Adresse jedes Einwenders an die Plankommission.
    "Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungen grundsätzlich personenbezogen an die Vorhabensträgerin weitergeleitet werden, damit diese zur geltend gemachten Betroffenheit Stellung nehmen kann.

    Sie haben das Recht dies zu untersagen, müssen dies aber begründen.
    Mögliche Gründe sind z. B.:

    o Sie oder ein Familienmitglied sind bei WSD Nord, WSA oder HPA beschäftigt
    o Sie oder ein Familienmitglied haben geschäfliche Beziehungen zur Hamburger Hafenwirtschaft
    (Dieser Grund ist für die Planfeststellungskommission praktisch nicht nachprüfbar)







    Formulierungsvorschlag auf extra Blatt:
    Ich beantrage mein anliegendes Einwendungsschreiben nur ohne Namen und Adresse, also anonymisiert an die Antragstellerin weiterzugeben. Ich befürchte, dass mir ansonsten nicht zumutbare Nachteile entstehen würden.
    Zur Begründung trage ich vor:
    Ich/Ein Familienmitglied erhalte/erhält als ...... hin und wieder Aufträge von Firmen der Hamburger Hafenwirtschaft. Nach dem mir bekannt geworden ist, daß Mitarbeiter und Auftragnehmer, die sich kritisch zur Elbvertiefung geäußert haben, Nachteile erlitten haben und von weiteren Aufträgen ausgeschlossen wurden, befürchte ich, daß es mir ähnlich ergehen wird. Ich möchte aber auf mein Bürgerrecht am Planfeststellungsverfahren teilzunehmen, nicht verzichten.
    Sollten Sie meinem Antrag nicht entsprechen, bitte ich um Nachricht.

  4. Name, Anschrift und Unterschrift nicht vergessen !

  5. Ehepaare und deren Kinder sollten jeder eine eigene Einwendung schreiben, selbst wenn sie gleichen Text enthalten.

 

Welche Inhalte gehören in eine Einwendung ?
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  1. Achtung: Wenn Sie vorgefertigte Einwendungen benutzen, bringen Sie mindestens eine persönliche Änderung an !!!
    Streichen Sie einen Satz und/oder schreiben Sie einen eigenen dazu !!!
    Bei mehr als 50 identischen Einwendungen kann die Plankommission die Einwendung unberücksichtigt lassen (§ 17 VwVfG).

  2. Es dürfen nur eigene Belange geltend gemacht werden.
    Eltern sollen für ihre minderjährigen Kinder deren Interessen vertreten (z.B. als zukünftige Erben), denn der Anspruch auf Schadenersatz kann lt. Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom noch Jahrzehnte später geltend gemacht werden. Damit sind auch die Folgen steigender Wasserstände durch Klimaveränderung in Verbindung mit Folgen durch die geplante Elbvertiefung einbezogen.

  3. Welche Beeinträchtigungen befürchten Sie, z.B.
    - Überflutung infolge Deichbruch oder Versagen eines Sperrwerks bei Sturmflut
    - Versalzung von Brunnenwasser
    - Kostenbelastung für Süßwasserbeschaffung
    - Veränderungen des Grundwasserspiegels
    - Gefährdung von Bausubstanz

  4. Die Ursache sollte benannt werden, z.B.
    - Erhöhung der Fließgeschwindigkeit (verstärkter Angriff von Ufern, Sohle und Sperrwerken)
    - Veränderte Tidedynamik (höheres Hochwasser und niedrigeres Niedrigwasser, höhere und länger anhaltende Sturmfluten)
    - Havarie großer Containerschiffe

  5. Welches Rechtsgut wird betroffen, z.B.
    Recht auf Eigentum ggfls. mit Angabe von Flur-Nr. oder Straßenname und Hausnummer
    Recht auf Unversehrtheit der Gesundheit ggfls. mit Angabe von persönlichen Gesundheitsrisiken.

  6. Rügen Sie die Nicht-Auslegung der Planungsunterlagen, falls die Unterlagen in Ihrer Kommune nicht ausgelegt wurden.

  7. Rügen Sie die Verständlichkeit und Aussagekraft der Planunterlagen. Die Planunterlagen müssen nach §6 UVPG (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz) eine allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung der entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens enthalten. Die Angaben müssen Dritten die Beurteilung ermöglichen, ob und in welchem Umfang sie von den Umweltauswirkungen des Vorhabens betroffen werden können.

    Die Antragsteller glauben, diesen Anforderungen mit Kapitel

    D Umweltverträglichkeitsuntersuchung: Allgemeinverständliche Zusammenfassung

    auf 80 Seiten Text Genüge getan zu haben. Lesen Sie hier ruhig ein wenig, und wenn Sie nicht verstehen, was gemeint ist, weisen Sie in Ihrer Einwendung darauf hin. Eine derart komplexe Baumaßnahme ist selbst von Fachleuten nicht im vollen Umfang zu erfassen und zu verstehen. Um die Vorschrift des § 6 UVPG zu erfüllen, auch Laien ihre mögliche Betroffenheit verständlich zu machen, wurden bisher Filme mit entsprechenden Animationen erstellt und zusammen mit den Planunterlagen der Öffentlichkeit vorgestellt.

    Das ist hier unterblieben.

  8. Rügen Sie die Unvollständigkeit der Planunterlagen.

    Die Planunterlagen enthalten viel Unbedenkliches, erwähnen aber Wesentliches nicht mit einem Wort. Es wird z. B. in Kapitel J.1 Anl. 3 ausgerechnet, wie tief Schiffe mit unterschiedlicher Größe und Geschwindigkeit in die Böschung eindringen könnten und es wird in Tabellen dargestellt und die Frage beantwortet, ob Düker davon beschädigt werden könnten.

    Mit keinem Wort wird aber erwähnt, ob und wie der Elbtunnel durch die Havarie eines großen Schiffes gefährdet ist. Schreiben Sie ruhig, dass Sie sich nicht mehr trauen durch den Elbtunnel zu fahren, seit Sie in den Plänen gesehen haben, dass die Bodenüberdeckung des Elbtunnels praktisch nicht mehr besteht, denn 44 cm sind wirklich nicht der Rede wert.

    Ebenfalls unerwähnt bleibt, wie im Falle einer Havarie ein riesiges Schiffswrack mit tausenden Tonnen Schweröl und tausende Containern gefüllt mit allen erdenklichen Stoffen in unmittelbarer Nähe bewohnter Gebiete geborgen werden soll und wie man die Bevölkerung vor den möglichen katastrophalen Auswirkungen schützen will.

  9. Keine Angst, falsche Argumente entwerten nicht den Rest Ihrer Einwendung, also munter drauf los: Beschreiben Sie Ihre Ängste und Bedenken aus Ihrer ganz persönlichen Sicht.

  10. Man kann auch Argumente vortragen, die nicht direkt zur unmittelbaren Betroffenheit gehören (Mangelnde oder nicht einwandfrei nachgewiesene Wirtschaftlichkeit, neuere Entwicklungen im Schiffbau und Reederverhalten, Planrechtfertigung, Sicherheitsprobleme des Containerschiffsverkehrs in der Nähe bewohnter Gebiete, allgemeine Probleme des Gefahrguttransportes, Luftverschmutzung durch Schiffsabgase insbesondere bei Schwerölbetrieb, Folgen der letzten Elbvertiefung noch nicht absehbar, Schäden noch nicht behoben...). Allerdings kann man diese Argumente nicht gerichtlich verwerten - die Behörden müssen sich aber mit ihnen auseinandersetzen.

 

 

Ablauf des Verfahrens
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  1. Ab Planauslegung 21.03.2007 liegen die Pläne zur Einsicht bis zum 20.04. aus. Bis zum 4.5. können Einwendungen gemacht werden.

  2. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen werden zusammen mit den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange auf einer Anhörung erörtert. Dort können Probleme zusätzlich identifiziert und Vorschläge zur Abhilfe gemacht werden. Nur diejenigen die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben sind berechtigt an dieser Anhörung teilzunehmen, und gegebenenfalls später zur Wahrung ihrer Rechte auch zu klagen (z. B. um Schutzauflagen, eine Beweissicherung oder Entschädigung durchzusetzen). Es wird daher dringend empfohlen, selbst dann Einwendungen zu erheben, wenn der Elbvertiefung grundsätzlich zugestimmt wird.

  3. Bereits für 2007 wird angestrebt mit vorgezogenen Teilbaumaßnahmen zu beginnen. Der Planfeststellungsbeschluss wird für 2008 erwartet. Die Bauzeit beträgt etwa 2 Jahre.

 

Weiterführende Informationen
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Wahren Sie Ihre Rechte - am 20. November ist es für immer zu spät !

Kein Anspruch ohne Einspruch


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Hier der Link zur Einsicht in die Unterlagen der Planfeststellung: http://zukunftelbe.de/Projektbuero/service/index.php

Der NABU Niedersachsen hat auf seinen Seiten eine Petition an den Deutschen Bundestag als PDF zum Download bereitsgestellt. Die Datei kann hier heruntergeladen werden.

Eine interessante Seite zum Thema "Einwendungen" findet sich unter http://www.fluglaerm-eppstein.de/Link.php?URL=PFV_Landebahn/Einwendung.htm. Auf dieser Seite steht alles, was man bei Einwendungen beachten muß.

Bitte beachten Sie: die Frist für Einwendungen läuft bekanntlich am Donnerstag, den 20.11.2008 !!! schon ab

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