BUND-Niedersachen
Planfeststellungsantrag „Anpassung der Fahrrinne von Unter- und
Außenelbe für 14,5 m tiefgehende Containerschiffe“
- Planänderung III
- Verbände- und Öffentlichkeitsbeteiligung - PDF Download >>
Dr. Walter Feldt
Umwelt Media Consult
Planfeststellungsverfahren „Anpassung der Fahrrinne von Unter-
und Außenelbe für 14,5 m tiefgehende Containerschiffe“
- Dritte Planänderung
- Öffentlichkeitsbeteiligung
Gutachtliche Stellungnahme - PDF Download >>
Dr. Walter Feldt
Umwelt Media Consult
„Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe“ , Planänderung III
– Bewertung der Unterlagen – Vorschläge zu sinnvollen Alternativen
Kurzfassung - PDF Download >>
Einwendungen 2010 zur 2. Planänderung
(Modifiziert, Stand Di, 16.02.2010)
Bitte beachten Sie: Die Einwendungsfrist läuft am 17.02.2010 (Mitternacht) ab, bis dahin müssen ihre Einwendungen bei den zuständigen Stellen abgegeben worden sein. Die Zeit ist zwar knapp, aber es wird reichen!
Einwendung als Word Datei auch zum bearbeiten>>
Einwendung als PDF-Download >>
Bitte beachten Sie weiterhin: es wird eine dritte Planänderung geben! Schauen Sie bitte regelmäßig auf unsere Seiten, denn
- die derzeitigen Planauslegungen sind nur an einigen wenigen Stellen erfolgt
- ob und in wie weit sich daraus Formfehler ableiten lassen, die das ganze Gebäude erst recht zum Einsturz bringen, ist zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht abzusehen
- es geht uns alle an! (Kommentar des Webmasters)
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Textbausteine
1 bis 6 für Einwendungen >>
und Mustereinwendungen
(Stand 16.11.08) >>
Diese Bausteine lassen wir selbstverständlich im Netz, sie können immer noch als Grundlage für individuelle Einwendungen bentutz werden! |
Stichpunktliste
für Einwendungen hier >> |
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Mängel der Planunterlagen
Vortrag vom 05.11.2008 in Jork/Altes Land als PDF-Download
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Bleibt die alte Einwendung rechtsgültig? |
Nein, das ist nicht sicher!
Der Vorhabensträger behauptet, dass die alten Einwendungen
ihre Gültigkeit behalten und die Einwender keine neue Einwendung
machen müssen.
Das ist falsch!
Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) kann zu der Entscheidung kommen,
dass die Neuauslegung keine Änderung des alten Verfahrens,
sondern ein neues Verfahren ist. Damit sind die alten
Einwendungen ungültig. Damit verlieren die Einwender vom Frühjahr
2007 auch unwiderruflich den Anspruch auf Schadensersatz.
Die rechtliche Voraussetzung für die Einstufung der Planänderung als neues Verfahren
ist durch die 6-wöchige statt die lt. VerwVerfG erforderliche
2-wöchige Frist für Änderungen durch die WSD geschaffen.
Wie es heißt, als „Entgegenkommen“. Das klingt
wenig glaubhaft, sondern deutet eher auf einen genialen juristischen
Schachzug hin.
Wer kann die Entscheidung des BVG vorauszusagen? Weder
Juristen noch Hellseher können das! Entgegen allen Auskünften
von Behörden (persönliches Gespräch mit dem Plankommissar)
und Presseberichten, kann niemand eine gerichtliche Entscheidung
weissagen!
Wer sicher gehen will, dass seine Einwendung aus der ersten Auslegungsfrist
gültig ist, muss zumindest eine neue Einwendung machen, die
mindestens einen Satz enthalten muss, sinngemäß etwa
so:
"Gegen die geplante Fahrrinnenanpassung erhebe ich Einwände
und mache meine Einwendung vom .... voll inhaltlich zum Gegenstand
dieser Einwendung."
So einfach ist das…
…und
so wichtig ist das!
Auch wer bisher noch keine Einwendung gemacht
hat, kann das bis zum
20.11.2008.
Mustereinwendungen
Bitte denken Sie daran: Falls Sie eine der vorgefertigten Einwendungen
benutzen, bringen Sie mindestens eine persönliche Änderung
an !!!
Streichen Sie einen Satz oder schreiben Sie einen eigenen dazu !!!
Bei mehr als 50 identischen Einwendungen kann der Regierungspräsident
die Einwendung unberücksichtigt lassen (§ 17 VwVfG).
Planfeststellungsverfahren
Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe für 14,5
m tiefgehende Containerschiffe
Achtung: Wer keine Einwendung macht
kann später keine Ansprüche
geltend machen!
Evtl. anderslautende Termine im Text sind darauf zurückzuführen,
dass nicht jede Zeile im Text vom letzten Jahr überarbeitet wurde,
was nichts an der Aktualiltät und Dringlichkeit der Einwendungen
ändert. Der aktuelle Termin ist der Donnerstag, der
20.11.2008!
Hinweis: Wir werden diese Seite bis zum Ende
der Einwendungsfrist (20.11.2008 !!!) entsprechend unserem Kenntnisstand,
stets aktualisieren.
Zu den Downloads Mustereinwendungen >>
Schlagwortliste als Hilfe für Einwendungen, Download
hier >>
Einwendungen der Fischer zum laufenden Planfesstellungsverfahren,
Download hier >>
Inhalt:
- Was bedeutet das Planfeststellungsverfahren ?
- Warum Einwendungen machen ?
- Wer darf/soll/muss eine Einwendung
abgeben ?
- Was muß formal beachtet werden ?
- Welche Inhalte gehören
in eine Einwendung ?
- Mustereinwendungen
- Ablauf des Verfahrens
- Weiterführende Informationen
Was bedeutet das Planfeststellungsverfahren?
Zurück zum Inhaltsverzeichnis
- Ein Planfeststellungsverfahren dient der Investitionssicherung,
d. h. eine einmal rechtskräftig erlassene Genehmigung kann
rechtlich nicht mehr angegriffen werden, es sei denn
man hat bei der Offenlegung seine Einwände vorgebracht. (§75
Abs. 2 Abs 1 VwVfG)
Klagen auf Schadenersatz sind nur möglich,
wenn die Betroffenen ihre Rechte vor dem Bau durch Einwendung
geltend gemacht haben.
Stellen sich also z. B. durch Klimaveränderung im Zusammenhang
mit der Elbvertiefung in 20, 30 oder 40 Jahren bedeutsame Schäden
ein, so hat derjenige Schadensersatzansprüche, der jetzt fristgerecht
eine Einwendung gemacht hat. Alle, die das nicht gemacht haben,
müssen ihre Schäden selbst tragen.
- Ansprüche wegen nicht voraussehbarer nachteiliger Wirkungen des
Vorhabens können
auch nach Ablauf der Einwendungsfrist noch gemäß § 75
Abs. 2 VwVfG geltend gemacht werden. Die Auswirkungen der Klimaveränderungen
z. B. sind grundsätzlich
bekannt, also vorhersehbar und können nicht nachträglich
geltend gemacht werden.
Warum Einwendungen machen ?
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- Wer keine Einwendung macht, kann im Schadensfall keine
Schadenersatzansprüche geltend machen.
- Alle nicht vorgebrachten Einwendungen sind mit
Ablauf der Einwendungsfrist für immer rechtlich
ausgeschlossen. ("materielle Präklusion" §§14a
Nr. 7 Satz 2 WaStrG, 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG)
- Einwendungen sind nicht
mit Kosten verbunden.
- Sie gehen mit einer Einwendung
keine rechtlichen Verpflichtungen ein.
- Wer der
Elbvertiefung unter Einhaltung von Auflagen
zustimmt, kann diese
nur durch eine Einwendung erreichen. Auch wer die Elbvertiefung
nicht grundsätzlich ablehnt, sollte daher zur Durchsetzung
von Auflagen eine Einwendung machen. Eine Einwendung zu machen
ist nicht damit gleichzusetzen, die Elbvertiefung verhindern
zu wollen.
Wer darf/soll/muss eine Einwendung abgeben ?
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- Jeder der sich in seinen Belangen durch das
Vorhaben berührt
sieht, muss eine Einwendung mit allen möglichen Verletzungen
eigener Belange abgeben.
- Es spielt dabei keine Rolle, ob die
Planungsunterlagen in Ihrem Wohnort öffentlich ausgelegt
werden oder nicht.
- Auch der Wohnort des Einwenders spielt keine
Rolle, d.h. jeder der in den tiefliegenden von den Deichen an
der Elbe geschützten
Gebieten eine Immobilie besitzt oder gemietet hat, ein Segelboot
in einem Hafen liegen hat kann eine Einwendung abgeben, auch
wenn er nicht hier wohnt.
Was muß formal beachtet werden ?
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-
Einwendungsfrist: Die Einwendungsfrist läuft
am 20.11.2008!!! um 23:59 Uhr (Posteingang) ab.
-
Abgabeort:
| Entweder |
:Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde
für Wirtschaft und Arbeit, Alter
Steinweg 4, 20459 Hamburg |
| oder: |
Wasser- und Schifffahrtsdirektion
Nord, Hindenburgufer 247, 24106 Kiel |
| oder: |
Bei einer Gemeinde, in der die Unterlagen öffentlich
ausliegen |
| oder: |
Fax an 0431/ 3394 - 6399 |
- Datenschtutz: Die Freie und Hansestadt Hamburg übergibt
Name und Adresse jedes Einwenders an die Plankommission.
"Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungen grundsätzlich
personenbezogen an die Vorhabensträgerin weitergeleitet
werden, damit diese zur geltend gemachten Betroffenheit Stellung
nehmen kann.
Sie haben das Recht dies zu untersagen, müssen
dies aber begründen.
Mögliche Gründe sind z. B.:
| o |
Sie oder ein Familienmitglied sind bei WSD Nord, WSA oder
HPA beschäftigt |
| o |
Sie oder ein Familienmitglied haben geschäfliche Beziehungen
zur Hamburger Hafenwirtschaft
(Dieser Grund ist für die Planfeststellungskommission praktisch nicht nachprüfbar) |
Formulierungsvorschlag auf extra Blatt:
Ich beantrage mein anliegendes Einwendungsschreiben
nur ohne Namen und Adresse, also anonymisiert an die Antragstellerin
weiterzugeben. Ich befürchte, dass mir ansonsten nicht zumutbare Nachteile
entstehen würden.
Zur Begründung trage ich vor:
Ich/Ein Familienmitglied erhalte/erhält als ...... hin und
wieder Aufträge von Firmen der Hamburger Hafenwirtschaft.
Nach dem mir bekannt geworden ist, daß Mitarbeiter und Auftragnehmer,
die sich kritisch zur Elbvertiefung geäußert haben,
Nachteile erlitten haben und von weiteren Aufträgen ausgeschlossen
wurden, befürchte ich, daß es mir ähnlich ergehen
wird. Ich möchte aber auf mein Bürgerrecht am Planfeststellungsverfahren
teilzunehmen, nicht verzichten.
Sollten Sie meinem Antrag nicht entsprechen, bitte ich um Nachricht.
- Name,
Anschrift und Unterschrift nicht vergessen !
- Ehepaare und deren Kinder sollten jeder
eine eigene Einwendung schreiben, selbst wenn sie gleichen Text enthalten.
Welche Inhalte gehören in eine Einwendung
?
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- Achtung: Wenn Sie vorgefertigte
Einwendungen benutzen, bringen Sie mindestens eine persönliche Änderung
an !!!
Streichen Sie einen Satz und/oder schreiben
Sie einen eigenen dazu !!!
Bei mehr als 50 identischen Einwendungen kann die Plankommission
die Einwendung unberücksichtigt lassen (§ 17 VwVfG).
- Es
dürfen nur eigene Belange geltend gemacht
werden.
Eltern sollen für ihre minderjährigen Kinder deren
Interessen vertreten (z.B. als zukünftige Erben), denn der
Anspruch auf Schadenersatz kann lt. Bundesverwaltungsgerichtsurteil
vom noch Jahrzehnte später geltend gemacht werden. Damit
sind auch die Folgen steigender Wasserstände durch Klimaveränderung
in Verbindung mit Folgen durch die geplante Elbvertiefung einbezogen.
- Welche Beeinträchtigungen befürchten
Sie, z.B.
- Überflutung infolge Deichbruch oder Versagen eines Sperrwerks
bei Sturmflut
- Versalzung von Brunnenwasser
- Kostenbelastung für Süßwasserbeschaffung
- Veränderungen des Grundwasserspiegels
- Gefährdung von Bausubstanz
- Die Ursache sollte benannt werden,
z.B.
- Erhöhung der Fließgeschwindigkeit (verstärkter
Angriff von Ufern, Sohle und Sperrwerken)
- Veränderte Tidedynamik (höheres Hochwasser und niedrigeres
Niedrigwasser, höhere und länger anhaltende Sturmfluten)
- Havarie großer Containerschiffe
- Welches Rechtsgut wird
betroffen, z.B.
Recht auf Eigentum ggfls. mit Angabe von Flur-Nr.
oder Straßenname
und Hausnummer
Recht auf Unversehrtheit der Gesundheit ggfls.
mit Angabe von persönlichen
Gesundheitsrisiken.
- Rügen Sie die Nicht-Auslegung der
Planungsunterlagen,
falls die Unterlagen in Ihrer Kommune nicht ausgelegt wurden.
- Rügen
Sie die Verständlichkeit und Aussagekraft der
Planunterlagen. Die Planunterlagen müssen nach §6
UVPG (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz) eine allgemein
verständliche, nichttechnische Zusammenfassung der entscheidungserheblichen
Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens enthalten.
Die Angaben müssen Dritten die Beurteilung ermöglichen,
ob und in welchem Umfang sie von den Umweltauswirkungen des Vorhabens
betroffen werden können.
Die Antragsteller glauben, diesen
Anforderungen mit Kapitel
D Umweltverträglichkeitsuntersuchung:
Allgemeinverständliche
Zusammenfassung
auf 80 Seiten Text Genüge getan zu
haben. Lesen Sie hier ruhig ein wenig, und wenn Sie nicht verstehen,
was gemeint ist, weisen Sie in Ihrer Einwendung darauf hin. Eine
derart komplexe Baumaßnahme ist selbst von Fachleuten nicht
im vollen Umfang zu erfassen und zu verstehen. Um die Vorschrift
des § 6 UVPG
zu erfüllen, auch Laien ihre mögliche Betroffenheit verständlich
zu machen, wurden bisher Filme mit entsprechenden Animationen erstellt
und zusammen mit den Planunterlagen der Öffentlichkeit vorgestellt.
Das ist hier unterblieben.
- Rügen Sie die Unvollständigkeit
der Planunterlagen.
Die Planunterlagen enthalten viel
Unbedenkliches, erwähnen
aber Wesentliches nicht mit einem Wort. Es wird z. B. in Kapitel
J.1 Anl. 3 ausgerechnet, wie tief Schiffe mit unterschiedlicher
Größe und Geschwindigkeit in die Böschung eindringen
könnten und es wird in Tabellen dargestellt und die Frage
beantwortet, ob Düker davon beschädigt werden könnten.
Mit keinem Wort wird aber erwähnt, ob und wie der Elbtunnel
durch die Havarie eines großen Schiffes gefährdet ist.
Schreiben Sie ruhig, dass Sie sich nicht mehr trauen durch den
Elbtunnel zu fahren, seit Sie in den Plänen gesehen haben,
dass die Bodenüberdeckung des Elbtunnels praktisch nicht mehr
besteht, denn 44 cm sind wirklich nicht der Rede wert.
Ebenfalls
unerwähnt bleibt, wie im Falle einer Havarie ein
riesiges Schiffswrack mit tausenden Tonnen Schweröl und tausende
Containern gefüllt mit allen erdenklichen Stoffen in unmittelbarer
Nähe bewohnter Gebiete geborgen werden soll und wie man die
Bevölkerung vor den möglichen katastrophalen Auswirkungen
schützen will.
- Keine Angst, falsche Argumente entwerten nicht den
Rest Ihrer Einwendung, also munter drauf los: Beschreiben Sie
Ihre Ängste
und Bedenken aus Ihrer ganz persönlichen Sicht.
- Man kann
auch Argumente vortragen, die nicht direkt
zur unmittelbaren Betroffenheit gehören (Mangelnde oder nicht einwandfrei
nachgewiesene Wirtschaftlichkeit, neuere Entwicklungen im Schiffbau
und Reederverhalten, Planrechtfertigung, Sicherheitsprobleme
des Containerschiffsverkehrs in der Nähe bewohnter Gebiete,
allgemeine Probleme des Gefahrguttransportes, Luftverschmutzung
durch Schiffsabgase insbesondere bei Schwerölbetrieb,
Folgen der letzten Elbvertiefung noch nicht absehbar, Schäden
noch nicht behoben...). Allerdings kann man diese Argumente nicht
gerichtlich verwerten - die Behörden müssen
sich aber mit ihnen auseinandersetzen.
- Ab Planauslegung 21.03.2007 liegen die Pläne zur Einsicht
bis zum 20.04. aus. Bis zum 4.5. können Einwendungen gemacht
werden.
- Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen werden zusammen
mit den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
auf einer Anhörung erörtert. Dort können Probleme
zusätzlich
identifiziert und Vorschläge zur Abhilfe gemacht werden. Nur
diejenigen die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben sind berechtigt
an dieser Anhörung teilzunehmen, und gegebenenfalls später
zur Wahrung ihrer Rechte auch zu klagen (z. B. um Schutzauflagen,
eine Beweissicherung oder Entschädigung durchzusetzen). Es
wird daher dringend empfohlen, selbst dann Einwendungen zu erheben,
wenn der Elbvertiefung grundsätzlich zugestimmt wird.
- Bereits
für 2007 wird angestrebt mit vorgezogenen Teilbaumaßnahmen
zu beginnen. Der Planfeststellungsbeschluss wird für 2008
erwartet. Die Bauzeit beträgt etwa 2 Jahre.
Weiterführende Informationen
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Wahren Sie Ihre Rechte - am 20.
November ist es für immer zu spät !
Kein Anspruch ohne Einspruch
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Hier der Link zur Einsicht in die Unterlagen der Planfeststellung:
http://zukunftelbe.de/Projektbuero/service/index.php
Der NABU
Niedersachsen hat auf seinen Seiten eine Petition an
den Deutschen Bundestag als PDF zum Download bereitsgestellt. Die
Datei kann hier heruntergeladen werden.
Eine interessante Seite zum Thema "Einwendungen" findet
sich unter http://www.fluglaerm-eppstein.de/Link.php?URL=PFV_Landebahn/Einwendung.htm.
Auf dieser Seite steht alles, was man bei Einwendungen beachten
muß.
Bitte beachten Sie: die Frist für
Einwendungen läuft bekanntlich am Donnerstag,
den 20.11.2008 !!! schon ab
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