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1. Haben Sie bereits Einwendungen gegen die geplante neunte Elbvertiefung gemacht?
Ich habe bereits Einwendungen gemacht und mache diese vollinhaltlich zum Gegenstand dieser Einwendung. Ich ergänze daneben bereits zuvor fristgerecht erhobene Einwendungen, soweit zwischenzeitlich neue Tatsachen bekannt geworden sind, z. B. betreffend die Auswirkungen des Verkehrs neuer größerer Schiffe, bzw. der träger des Vorhabens seine Vorträge ergänzt hat. Vorträge und Anträge im Rahmen dieser Einwendung beziehen sich daher nicht nur auf die aktuelle Planänderung sondern auch auf früher bereits erhobene Einwendungen, insbesondere der ersten Planauslegung.
2. Haben Sie bisher keine Einwendungen gegen die geplante neunte Elbvertiefung gemacht?
Ich erhebe Einwendungen gegen die 3. Planänderung zu den Plänen und gegen das gesamte Vorhaben, soweit nach Ablauf der vorangegangenen Einwendungsfristen neue Tatsachen bekannt geworden sind.
3. Haben Sie grundsätzliche Bedenken gegen die geplante neunte Elbvertiefung?
Ich kritisiere grundsätzlich die nach wie vor unvollständigen und großenteils einseitig interessenbezogenen,<br>unsachgemäßen Ausführungen in den Planunterlagen.
Der Träger des Vorhabens hätte zu Einwendungen vor der Erörterung Stellung nehmen müssen, damit diese sinnvoll erörtert werden können. Die Gegenargumente des Vorhabensträgers konnten daher nicht erörtert werden. Auch in den Erörterungen hat der Vorhabensträger nur bruchstückhaft Stellung genommen. Damit ist den Einwendern die Wahrnehmung ihrer Rechte unzulässig erschwert worden.
Der Bedarf ist auch durch die aktualisierte Begründung für die 3. Planauslegung im Hinblick auf die massiven unüberschaubaren negativen Auswirkungen sowie damit verbundener Zunahme diverser Gefährdungen nicht hinreichend nachgewiesen. Damit fehlt die Planrechtfertigung, der Antrag ist weiterhin unbegründet.
Wesentliche Daten der aktuellen Bedarfsbegründung sind mit mehr als 10 Jahren völlig überholt und entsprechen nicht mehr der heutigen Realität.
Der prognostizierte Containerumschlag von 12 Mio. TEU wurde 2009 mit nur 7 Mio. TEU um 42 % unterschritten. Die für 2025 prognostizierten 27 Mio. TEU sind nicht durch Fakten belegt. Hamburg hat den geplanten Ausbau der Umschlagskapazität zurückgestellt. Dies belegt, dass die Prognosen unrealistisch und grundsätzlich überprüfungsbedürftig sind. Die Nachbesserungen der 3. Planänderung genügen dem
Es hat keine ausreichende Alternativenprüfung stattgefunden wie z. B. die Kooperation der Seehäfen, insbesondere mit dem für diese Schiffe vorgesehenen Tiefwasserhafen Jade-Weser-Port oder abgestufte Vertiefungsvarianten in 50 cm Schritten. Der Vorschlag von Dr. Feldt ist nicht inhaltlich geprüft worden.
Das Gebot der Eingriffsminimierung ist nicht berücksichtigt worden.
Die Bekanntmachungen für Seefahrer 43/2010 vom 15.04.2010 ermöglichen großen Containerschiffen größere Tiefgänge, weil neuere Untersuchungen verringerte Sicherheitsabstände unter dem Kiel zulassen. Das Ausbauziel wäre jetzt auch mit einer entsprechend geringeren Vertiefung zu erreichen. Trotzdem wird an der alten Planung festgehalten und damit das bisherige Ausbauziel überschritten. Damit wird gegen das Gebot der Eingriffsminimierung verstossen. Ich beantrage die Anpassung des Ausbauziels an die aktuellen Sicherheitsabstände zwischen Kiel und Fahrrinnensohle.
Die realen Tiefgänge des Bemessungsschiffs sind mit 12,20 m einlaufend und 11,90 m auslaufend liegen deutlich unter den Konstruktionstiefgängen. Das Ausbauziel darf nicht mit den theoretischen Konstruktionstiefgängen begründet werden, sondern mit den realen Tiefgängen. Die Schiffsklasse mit einem Konstruktionstiefgang von 14,50 m verkehrt auf der Elbe bereits seit Jahren weit überwiegend tideunabhängig. Eine weitere Vertiefung ist angesichts der alltäglichen Praxis nicht erforderlich.
Die Begründung des Ausbauziels mit dem theoretischen Konstruktionstiefgang eröffnet tatsächlich wesentlich größeren Schiffen mit 15,50 m Konstruktionstiefgang und mehr das Befahren der Elbe.
Die geplante Elbvertiefung zielt tatsächlich auf die nächste Schiffsklasse (Very Large Container Ship, VLCS) anstatt auf das in der PLanrechtfertigung angegebene Super-Post-Panmax-Schiff. Beide Schiffsklassen verkehren bereits auf der Elbe. Ein weiterer Ausbau ist nicht erforderlich.
Die Schadstoffemissionen sind nicht ausreichend ermittelt und gewürdigt worden und der Verbleib der Schadstoffe ist völlig ungeklärt.
Das Havarierisiko steigt mit zunehmenden Schiffsgrößen, da das Verhältnis ihrer Größe zu den umgebenden geographischen Bedingungen vor Ort (Breite und Tiefe des Fahrwassers, Manövrierraum) immer ungünstiger wird und diese Schiffe mit immer größeren Mindestgeschwindigkeiten laufen müssen, die keine Manövrierfehler verzeihen. Solche Fehler, die bei kleineren Fahrzeugen vielleicht noch auszugleichen wären, können bei immer größeren Schiffen viel eher zum Aufgrundgeraten, ggf. auch quer zur Fahrrinne, mit schwerwiegenden Folgen für Mensch, Umwelt und Wirtschaft führen. Zum Erfordernis eines sehr genauen Kursverlaufes (Bahnführung) auf der Elbe kommt aufgrund der Windempfindlichkeit durch immer größere Seitenflächen die Notwendigkeit, immer größere Vorausgeschwindigkeit zu laufen, um manövrierfähig und kursstabil zu bleiben. Sofern ein solches Schiff dann auch noch mit dem Strom fährt, der durch vergangene Elbvertiefung deutlich zugenommen hat und weiter zunehmen würde, wäre damit eine noch höhere „sichere Geschwindigkeit“ wie sie das Schifffahrtsverkehrsrecht fordert, erforderlich. Auf allen großen Containerschiffen werden erhebliche Mengen sehr unterschiedlicher Gefahrgüter transportiert. Je größer die Schiffe, desto höher ist die Gefahrgutkonzentration. Nirgends auf der Welt werden Schiffe dieser Größe so nah an bewohnten Gebieten vorbeigeführt. Das Havarierisiko und die möglichen Havariefolgen werden in den Planunterlagen nicht erwähnt.
Im normalen Betrieb mag die Konzentration des Containerverkehrs in Hamburg für Hamburg vorteilhaft sein. Eine große Havarie kann aber zur völligen Blockade des Hafenzugangs mit unabsehbaren volkwirtschaftlichen Folgen führen. Eine weitere Konzentration der Güterverkehre nach Hamburg liegt daher - entgegen der Planrechtfertigung - nicht im "zwingenden öffentlichen Interesse".
Der Klimawandel und der Meerespiegelanstieg sind in der Planung nicht berücksichtigt worden. Die Planung blendet die Erkenntnisse der Klimaforschung aus, obwohl sie bekannt sind. Ich beantrage, die Erkenntnisse des Projekts KLIMZUG Nord in die Planung einzubeziehen.
Durch die bisher erfolgten Ausbaumaßnahmen ist ein negativer Trend zu tieferen Kolkungen, stärkerer Sedimentation in flachen Randbereichen in der Elbe und ihren Nebenflüssen entstanden (Aufsteilung). Auch das zunehmende Tidal Pumping ist darauf zurückzuführen. Das Tideelbekonzept soll den negativen Trends entgegenwirken. Beide Projekte werden unabhängig nebeneinander betrieben. Ich beantrage, die Erkenntnisse des Projekts Tideelbekonzept in die Planung einzubeziehen.
Der Teilverschluss der Medemrinne stellt einen massiven und gewagten Eingriff in die natürlichen Prozesse der Elbmündung dar. Ich bezweifle, dass das Bauwerk den Naturgewalten der Nordsee standhält und befürchte unkalkulierbare Risiken für Sturmfluthochwasserstände, Salinität, Fliessgeschwindigkeit, Erosion und Sedimentation an der Unterelbe im Falle des Versagens.
Die Datenbasis für das im Rahmen der letzten Elbvertiefung angeordneten Beweissicherungsverfahren wird durch eine erneute wesentlich umfangreichere Baumaßnahme unwiderruflich zerstört.
Die Geschädigten haben die Beweislast für die Ursachen der Schäden, während dem Verursacher die Vernichtung der Beweisgrundlage gestattet werden soll.
Die summierten Auswirkungen durch mehrere Vertiefungen wurden nicht untersucht und beurteilt.
Die Prognosedauer für die morphologischen Auswirkungen (Erosion und Sedimentation) auf die Elbe und ihre Nebenarme ist mit ca. drei Jahren viel zu kurz.
Die Gutachter der Bundesanstalt für Wasserbau stellen fest, dass „eine langfristige morphologische Prognose allein mit Simulationsmodellen derzeit noch nicht belastbar erstellt werden kann" (H.lc, Seite 77). Das bedeutet, dass selbst die Fachleute erhebliche Prognoserisiken für die Entwicklungen in der Elbe einräumen. Diese Risiken sind nicht hinnehmbar.
Die Unterhaltungsbaggerungen haben nach der letzten Elbvertiefung entgegen der Prognose zu- statt abgenommen. Die jährlichen Unterhaltungsbaggerungen übertreffen seit Jahren regelmäßig das Volumen des Ausbaus von 13,5 Mio. m³ deutlich. Ein weiterer Ausbau bewirkt nach den Erfahrungen mit vergangenen Ausbauten eine weitere Erhöhung der Unterhaltungsbaggermengen mit entsprechenden negativen erheblichen Beeinträchtigungen der Umwelt.
Der Erhalt der Natur, gesundes Leben und die Bewahrung der Schöpfung werden von mir als Grundwerte angesehen. Sie sind zudem in verschiedenen Gesetzen Deutschlands und der EU verankert. Die Elbvertiefung gefährdet diese Werte. In der Elbvertiefung sehe ich eine einseitige wirtschaftliche Absicht, bei der keine Abwägung mit menschlichen Werten und Bedürfnissen erfolgt ist. Nach dem europäischen FFH-Recht sind bei Eingriffen in Schutzgebiete Alternativen zu prüfen. Im Falle der Elbvertiefung sind diese Alternativen in Form von Kooperationen mit Tiefwasserhäfen und Feederverkehren nicht geprüft worden, der Eingriff in die Elbe wäre demnach vollständig vermeidbar.
Die chinesische Regierung will laut Hamburger Abendblatt vom 12.6.2010 aus wirtschaftlichen Erwägungen eine Abkehr vom bisherigen Trend zu immer größeren Schiffen bei den fernöstlichen Werften erwirken.
Die großen Containerschiffe haben sich als zu unflexibel erwiesen. Es werden nur noch die fest bestellten Schiffe gebaut, danach kommt es zu einem Rückgang der Schiffsgrößen. Die ganz großen Schiffe sind daher nur eine Übergangserscheinung, für die der massive Eingriff in die Elbe nicht gerechtfertigt ist.
4. Haben Sie gesundheitliche Vorbelastungen (Allergien, Atemwegserkrankungen, Lungenerkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, etc.)? Sie sollten eine individuelle und sich auf Ihre gesundheitliche Vorbelastung beziehende Einwendung schreiben.
Ich befürchte erhebliche negative Auswirkungen, da ich meine Gesundheit auf vielfache Art und Weise gefährdet sehe. Durch den Betrieb der Schiffsmaschinen ohne Abgasreinigung gelangen verschiedene Schadstoffe wie Feinstaub, Schwermetalle, Stickstoffoxide, Schwefeloxide, Dioxine etc. in die Luft. Diese nehme ich über die Atemwege auf. Dadurch erhöht sich das Risiko von Lungenerkrankungen. Die Gefahr einer Krebserkrankung wird ebenfalls erhöht. Außerdem können mögliche Vorerkrankungen verschlechtert werden.
Meine Gesundheit darf nicht für wirtschaftliche Interessen aufs Spiel gesetzt werden.
Folgende Vorerkrankungen liegen bei mir vor:
5. Haben Sie Bedenken wegen der zusätzlichen Belastung der Region durch Schadstoffe?
Die Planunterlagen weisen eine Zunahme des Schiffsverkehrs aus. Schweröl hat hohe Schadstoffgehalte und Schiffsantriebe haben keine Reinigungsfilter. Die ausgestossene Schadstoffmenge beträgt ein Vielfaches von stationären Kraftwerken. Diese Betriebsart würde auf dem Festland nicht toleriert. Sämtliche Schadstoffe gelangen in unsere Atemluft und ein großer Teil gelangt auf unsere Böden, in das Elbwasser und in die Nahrungskette. Die Luftqualität an der Unterelbe wird sich daher durch zunehmenden Schiffsverkehr deutlich verschlechtern. Insbesondere bei Nordwestwind in Fahrtrichtung kommt es zur Schadstoffkumulation in Elbnähe.
Ich misstraue den offiziell angegebenen Werten der Luftschadstoffmessungen. Es ist bekannt, wie viel Schadstoffe Schweröl enthält, wie viel Schweröl Schiffe von der Nordsee bis Hamburg verbrauchen und wie viele Schiffe dort fahren. Damit ist die über der Elbe freigesetzte Schadstoffmenge und deren Zunahme zu ermitteln. Die Planunterlegen weisen das nicht aus. Der Verbleib dieser Schadstoffe wird ebenso bisher nicht nachgewiesen. <br><br>Ich beantrage, die über der Elbe freigesetzten Schadstoffmengen und die Erhöhung durch die Elbvertiefung nach obigem Ansatz zu ermitteln und zu veröffentlichen sowie den Verbleib der Schadstoffe nachzuweisen. Grundlage: Probenahme und Kontrolle der gebunkerten Treibstoffe.
Bereits jetzt gibt es in Elbnähe Probleme mit der Luftreinheit: Feinstäube, Schwermetalle, Stickoxide, Schwefeldioxid, Dioxine und die Ozonkonzentration werden weiter stark zunehmen und die Einhaltung zukünftiger Grenzwerte der EU unmöglich machen.
In Bodennähe reagieren Stickstoffdioxid und Sauerstoff unter Einfluss von UV-Strahlung zu Ozon. In der Atemluft ist Ozon schon in geringen Konzentrationen gesundheitsschädlich. Es kann Entzündungen in der Lunge, Husten, Augenreizung, Kopfschmerzen und Lungenfunktionsstörungen hervorrufen.
Die Mischung aus Ruß und Abgasen der Schiffsantriebe führen bei bestimmten Wetterlagen vermehrt zu Smog mit Nebel, der sich bei Windstille lange halten wird.
Feinstaub dringt besonders tief in die menschliche Lunge und die Bronchien ein. Bei lungengängigen Feinstäuben versagt die Immunabwehr des menschlichen Körpers. Die Feinstäube in der Luft beinträchtigen hauptsächlich die Atemwege und das Herz-Kreislaufsystem und können im schlimmsten Fall zum Tode führen. Eine Verkürzung der Lebenserwartung gilt als gesichert.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt einen Grenzwert (für PM10) von 20 Mikrogramm Feinstaub/m3 Luft. Der Jahresmittelwert für Feinstaub in Brunsbüttel liegt bereits jetzt bei 23 Mikrogramm /m3. Ich befürchte durch den zunehmenden Betrieb von Schiffsmaschinen Schädigungen an meinen Atemwegen.
Das Seveso-Gift Dioxin ist die am stärksten krebserregende Substanz. Die Überschwemmungsbereiche der hiesigen Flüsse weisen bereits jetzt überhöhte Dioxinwerte auf. Zunehmender Schiffsverkehr auf der Elbe und dem Nordostseekanal trägt zur weiteren Erhöhung bei. Ich beantrage, den Zusammenhang zwischen Schiffsverkehr (mit und ohne Elbvertiefung) und Dioxinbelastung zu klären und zu veröffentlichen.
Die Wechselwirkungen verschiedenster Schadstoffe miteinander sind weitestgehend nicht bekannt.
Durch die zunehmende Schwefeldioxidbelastung besteht die Gefahr, dass insbesondere kulturell wertvolle Gebäude in Mitleidenschaft gezogen werden. Dieser Umstand wird die Instandhaltung der Bausubstanz verteuern und damit zu einer zusätzlichen Belastung der öffentlichen Haushalte der Kommunen sowie zu einer Beschädigung meines Eigentums führen.
Ich habe Informationen über hohe Schadstoffbelastungen. In den Planunterlagen sind diese Belastungen (anorganische und organische Schadstoffe, speziell Dioxine, Radioaktivität) nicht nach Stand von Wissenschaft und Technik untersucht. Sie sind nicht entsprechend dokumentiert. Mögliche Auswirkungen auf meine Gesundheit sind nicht untersucht. Ich fürchte um meine Gesundheit und insbesondere die meiner Kinder/Enkel.
Die Planfeststellungsbehörde hat alle bestehenden Schadstoffbelastungen flächendeckend zu dokumentieren und deren Gesundheitsauswirkungen in den Planunterlagen festzustellen. Ich mache hier bereits die Einrede der Beweislastumkehr geltend, falls ich, mein/e EhepartnerIn/Lebensgefährte/Lebensgefährtin oder meine Kinder/ Enkel in den nächsten Jahrzenten von Erkrankungen betroffen sein werden, die für die in der Elbe vorgefundenen Schadstoffe typisch sind.
Meine Kinder/Enkel und ich halten uns oft im Watt auf. Das Risiko einer Erkrankung ist nicht nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erfasst, dokumentiert und bewertet.
Ich fordere die Rücknahme und Aussetzung der Auslegung der III.Planänderung und eine Neuauslegung mit Einschluß der vorgenannten Forderungen.
Ich vermisse klare Aussagen, ob es gefährlich für meine Gesundheit ist, den Unterelberaum zu besuchen.
Ich kaufe oft Produkte aus der Region, wie Fisch, Fleisch und Obst. Die Belastung dieser Produkte mit allen gesundheitlich relevanten Stoffen muss dokumentiert und publiziert werden.
6. Haben Sie Bedenken, dass die zusätzliche Verklappung von 5 Mio. Kubikmeter Baggergut lt. Planänderung III im Bereich Neuer Luechtergrund sich negativ auf das Watt auswirkt. insbesondere zwischen Festland und Neuwerk?
Die Strömungsmessungen des WSA Cuxhaven in der Außenelbe in der Zeitspanne 1997 bis 2002 zeigen seewärts von Lüchtergrund am Langzeitmessgerät LZ 5 (am Südrand des Fahrwassers) einen schwachen Ebbstrom (i. M. 0,3 m/s) und einen deutlich stärkeren Flutstrom (i. M. 0,6 m/s).<br><br>Am Lüchtergrund verklapptes Baggergut wird also vom schwachen Ebbstrom unerheblich seewärts verfrachtet und kommt mit dem wesentlich stärkeren Flutstrom wieder von See herein und wird vom Leitdamm Kugelbake wie mit einer Leitschaufel in das Döser/Duhner Watt hineingelenkt.<br><br>Hier wird durch den „Strandwallmechanismus“ vor der Küste ein flacher Wall aufgeschoben, der die Entwässerung der vor dem Strand liegenden Mulde behindert. In dieser Mulde kann sich bei entsprechenden Wetterlagen Feinmaterial ansammeln, der als Verschlickung beschrieben wird. Das ist für jedermann einfach nachvollziehbar. Selbst wenn der in den Planunterlagen (S. 29) genannte niedrige Anteil Feinstkorn (Ton und Schluff) von 0,31 % zutreffend ist, beträgt die Feinstkornmenge 38.750 m³ und ist nicht unerheblich. Da eine Überwachung der Feinstannteile im Baggergut praktisch nicht realisierbar ist kommen Unsicherheiten in der Größenordnung des Vielfachen hinzu.<br><br>Es ist unverständlich, dass der Träger des Vorhabens bei dieser Sachlage den Lüchtergrund als den für Döse/Duhnen extrem ungünstigsten Verklappungsort vorgesehen hat.
Das Wattenmeer wird durch die Kräfte der Natur geformt. Die Ablagerung von 12,5 Mio. m³ als unnatürlicher Fremdkörper wird von diesen Kräften nicht ausgespart sondern umgeformt und der Umgebung angepasst. Daher wird es zwangsläufig zu unkontrollierbaren Verdriftungen großen Ausmasses kommen. Vor allem die an die feinsten Bodenteile gebundenen Schadstoffe werden verstärkt verteilt. Die gegenteiligen Behauptung in den Planunterlagen sind nicht haltbar und ungerechtfertigt.
Seit 1999 existieren Verwaltungsvorschriften für die Behandlung von Baggergut. Auf der Elbe wurden und werden diese Vorschriften nicht angewendet. Ich fordere die Beachtung der Verwaltungsvorschriften HABAB (Handlungsanweisung Baggergut Binnen) und HABAK (Handlungsanweisung Baggergut Küste) in den jeweils geltenden Fassungen. HABAK zuletzt geändert im August 2009, HABAB in der Fassung von 1999.<br>
7. Haben Sie Grundbesitz oder sind Mieter/Pächter von Flächen und Gebäuden im Überflutungsbereich an der Unterelbe in der Höhenlage unterhalb von 7,50 m über NN vor oder hinter dem Deich?
Ich befürchte durch das o. g. Vorhaben die Herabsetzung der Deichsicherheit und infolgedessen die zunehmende Gefährdung meines Grundbesitzes und mache dazu im Folgenden nähere Ausführungen.
8. Haben Sie Grundbesitz im Außendeich ?
Seit der letzten Elbvertiefung kommt es häufiger zu längeren und schneller auflaufenden Überflutungen meiner Flächen. Dies ist statistisch erwiesen (vgl. Beweissicherungsbericht 2006 Zunahme leichter Sturmfluten). Ich befürchte daher und insbesondere auch angesichts der eingeräumten Prognoseunsicherheiten der Planer eine weitere Verschlechterung der beobachteten und beschriebenen Entwicklung.
Ich befürchte Beeinträchtigungen für meinen Betrieb durch Zunahme von Sog und Schwell durch Schiffswellen, Zunahme der Strömungsgeschwindigkeit, Zunahme der Erosion und infolgedessen Beeinträchtigung durch vermehrtes und gröberes Sediment, insbesondere unkalkulierbare Zunahme von Kosten für die Freihaltung des Gewässerzugangs zu meinem Betrieb.
Ich habe landwirtschaftliche Betriebsflächen im Außendeich und befürchte eine Nutzungsbeeinträchtigung meiner Flächen und die Gefährdung meines Weideviehs durch die o. g. Veränderungen des Tidegeschehens. (Recht auf Eigentum Art. 14 Abs. 1 GG Recht auf Eigentum)
Ich befürchte, dass durch die Bereitstellung von Ausgleichsflächen mein Betrieb bzw. die Entwicklungsmöglichkeiten meines Betriebes beeinträchtigt werden.
Ich habe an der Elbe und/oder Nebenflüssen (genau benennen) der Elbe nach der letzten Elbvertiefung die Beobachtung gemacht, dass das Hochwasser häufiger höher steigt als vorher. Die Nutzung meines Grundstücks wird dadurch beeinträchtigt und die nutzbare Fläche verringert. Ich sehe darin einen enteignungsgleichen Eingriff beantrage entschädigt zu werden.
Ich habe an der Elbe und/oder Nebenflüssen (genau benennen) der Elbe nach der letzten Elbvertiefung die Beobachtung gemacht, dass es vermehrt zu Setzungen gekommen ist. Dadurch sind mir folgende Schäden entstanden:
9. Befürchten Sie als Grundbesitzer, Pächter, Mieter oder Arbeitnehmer die Herabsetzung der Deichsicherheit?
Ich halte die Gutachten der Bundesanstalt für Wasserbau über die Schiffswellenbelastung der Deiche (genannt „Joggergutachten“) nicht für glaubwürdig und aussagekräftig.
Die Gutachten der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) zur Deichsicherheit genügen in vielfacher Hinsicht nicht den Anforderungen an wissenschaftliches Arbeiten. Die wesentlichen Ergebnisse (z. B.: Jogger erschüttert Deich stärker als Schiffswellen) sind nur als Aussagen einer weisungsgebundenen Behörde erklärlich.
Die Belastung der Deiche durch Schiffswellen ist in den der Planung zugrunde liegenden Gutachten der BAW nicht annähernd realistisch ermittelt worden. Der Messzeitraum von drei Tagen ist zu kurz, Schiffsgröße, Schiffsgeschwindigkeit, Fahrtrichtung, Abstand und Wasserstand sind nicht erfasst worden. Die erfolgten Untersuchungen sind nicht ereignisrelevant.
Die Untersuchung nur eines einzigen Querschnitts an der gesamten Unterelbe ist nicht ausreichend und nicht aussagekräftig für die gesamte Deichlänge von über 200 km. Die erfolgten Untersuchungen sind nicht streckenrelevant.
Es wurde nur eine punktuelle Untersuchung mit herkömmlichen Methoden durchgeführt. Das entspricht nicht mehr dem Stand der Technik. Heute übliche bodenphysikalische Untersuchungsmethoden sind für die Planung nicht erfolgt.
Die bisher erfolgten Untersuchungen zur Deichsicherheit sind grob mangelhaft und entsprechen nicht dem Stand der Wissenschaft und den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Die Ursache(n) der Deichschäden im Altenbrucher Bogen sind bisher nicht mit hinreichender Sicherheit ermittelt worden. Es ist nicht bekannt, in welcher Tiefe und aus welchem Grund der Deich instabil geworden ist. Ich beantrage, die Ursache(n) der Deichschäden im Altenbrucher Bogen durch wissenschaftliche Untersuchung mit geeigneten Methoden von unabhängigen Gutachtern vor dem Ergehen eines Planbeschlusses zu klären. Ziel der Untersuchung ist die Feststellung, in welcher Tiefe und aus welchem Grund der Boden im oder unter dem Deich instabil geworden ist.
Es ist unzumutbar, hinter einem Deich zu leben, dessen Standsicherheit schon im unbelasteten Zustand, trotz aller gutachtlichen Aussagen von Fachleuten, für Laien erkennbar nicht mehr gewährleistet ist. Insbesondere sind die Einflüsse des Schiffsverkehrs präzise zu ermitteln, bevor diese Belastungen noch weiter erhöht werden.
Die mit den Deichverbänden geschlossenen Verträge schützen nicht vor den zusätzlichen Risiken durch die geplante Elbvertiefung. Sie beinhalten lediglich die Kostenübernahme durch den Bund für die Unterhaltung von Unterwasserböschung, Vorstrand und Deckwerk sowie im Falle von Deichschäden deren Reparaturkosten, soweit die Elbvertiefung ursächlich dafür war. Ich sehe daneben durch den Ausbau der Fahrrinne zunehmende Risiken für die Deiche, Siele, Schleusen und Sperrwerke, die nicht durch diese Verträge abgedeckt sind.
Durch die geplanten Buhnen und die Unterwasserablagerung im Altenbrucher Bogen soll das Ufer bzw. das Otterndorfer Watt in diesem eng begrenzten Bereich gesichert werden. Der Uferschutz im gesamten übrigen Bereich wird dagegen nicht an die erhöhten Belastungen angepasst. Auch werden die Deiche insgesamt – also auch im Altenbrucher Bogen – durch diese Maßnahme nicht vor den Erschütterungen durch Schiffswellen geschützt. Ich erwarte von den o. g. Bauwerken eine wichtige Verbesserung in einem eng begrenzten Bereich, jedoch nicht den erforderlichen Schutz der Deichsicherheit an der gesamten Unterelbe. Vielmehr wird die Deichsicherheit durch die Zunahme der Belastungen wie Strömungserhöhung, längere Standzeiten am Deich und insbesondere stark zunehmende Belastung durch Schiffswellen, Vibrationen aus Propellerumdrehung und Motorvibration signifikant herabgesetzt. Die Größenordnungen dieser Belastungen sowie deren Veränderung sind bisher nicht realistisch untersucht und ermittelt worden.
Die geplante Elbvertiefung dient ausweislich der Planrechtfertigung der Erleichterung des Schiffsverkehrs sowie der Ermöglichung größerer Tiefgänge. Sie ermöglicht auch immer größeren Schiffen das Befahren der Elbe. Die durch die Verbesserung der Fahrwasserverhältnisse zu erwartende tatsächliche Zunahme der Schiffsgrößen wurde nicht entsprechend der tatsächlichen Entwicklung berücksichtigt. Die tatsächlichen Belastungen durch die lt. Bekanntmachungen für Seefahrer zulässigen Schiffsgrößen von derzeit 410 m Länge und 57,50 m Breite und die tatsächlichen Schiffsgeschwindigkeiten wurden nicht ermittelt. Es wurden nur die Belastungen durch das Bemessungsschiff mit der Geschwindigkeit von lediglich 12 Knoten berücksichtigt, aber auch das nicht sachgerecht. Inzwischen verkehren auf der Elbe bereits Schiffe bis 13.880 TEU, 365,50 m Länge und 51,2 m Breite.
Durch immer größere Schiffe steigt die Belastung aller Schutzbauwerke im normalen Tidegeschehen, was die Planunterlagen grundsätzlich bestätigen. Die Belastungen sowie deren Zunahme sind aber in den Planunterlagen nicht sachgerecht und nicht annähernd in der realen Größenordnung ermittelt worden. Die Belastung der Schutzbauwerke für die tatsächlich bekannte Schiffswellenhöhe von 2,60 m wurde nicht ermittelt. Die Zunahme der Belastungen durch Schiffswellen wurde nicht mit dem energetischen (dynamischen) Ansatz, sondern lediglich mit der Wellenhöhe (statisch) berücksichtigt.
Durch immer größere Schiffe steigt auch die Belastung der Deiche und aller anderen Hochwasserschutzbauwerke bei Sturmfluthochwasser. Weder die derzeitige noch die zu erwartende Belastung durch Schiffswellen bei Hochwasser wurden in den Planunterlagen untersucht oder erwähnt. Durch die geplante Elbvertiefung wird die Befahrbarkeit der Elbe für große Schiffe verbessert. Damit wird durch die Baumaßnahme die Voraussetzung für die weitere Erhöhung der Untergrenze für agF (außergewöhnlich große Fahrzeuge) geschaffen. Schiffe unterhalb dieser Grenze unterliegen bisher keinen Beschränkungen und verkehren daher auch bei Sturmflut. Die Schaffung der Voraussetzungen zur Heraufsetzung der agF-Untergrenze verstärkt die Belastungen bei Sturmfluthochwasser weiter. Entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik wären die maximalen Belastungen und deren Zunahme umfassend für alle Schutzbauwerke zu ermitteln und deren Standsicherheit nachzuweisen gewesen. Dies ist nicht erfolgt.
Die Belastung der Schutzbauwerke sowie deren maßnahmebedingte Zunahme durch brechende Wellen wurden nicht ermittelt. Die Untersuchung der Schiffswellenbelastung ist grob mangelhaft und entspricht nicht dem Stand der Wissenschaft und den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Zu meinem persönlichen Schutz beantrage ich, die Schiffswellenbelastungen der Sicherungsbauwerke - insbesondere durch brechende Sekundärwellen - auf der Basis geeigneter langfristiger Naturmessungen durch unabhängige Gutachter wissenschaftlich einwandfrei zu untersuchen sowie die Ergebnisse in transparenter und nachvollziehbarer Form vor dem Ergehen eines Planbeschlusses offen zu legen.
Ich bin Eigentümer folgender Immobilie(n) und befürchte durch die Minderung der Deichsicherheit und den Verlust von Arbeitsplätzen und die daraus folgende Verstärkung des demografischen Wandels einen Wertverlust.
Ich befürchte eine deutlich höhere Zunahme des mittleren Tidehubs im Raum Hamburg als in den Plänen prognostiziert. Ich habe beobachtet, dass der mittlere Tidenhub seit der letzten Elbvertiefung stärker zugenommen hat, als es die offiziellen Angaben des Pegels St. Pauli ausweisen. Daher beantrage ich zu überprüfen, ob bzw. wann bei der Berechnung des mittleren Tidenhubs bei St. Pauli durch die HPA die Parameter verändert worden sind. Gleichzeitig beantrage ich die Nachberechnung der entsprechenden Werte für einen Zeitraum von ca. 25 Jahren unter Beibehaltung der damaligen Parameter und die Offenlegung der Ergebnisse.
Verzicht auf Ufervorspülungen in Jork-Wisch: Gerade hier war zu beobachten, dass das Vorland in den vergangenen Jahren durch Gezeitenströmung, Sog und andere schiffserzeugte Belastungen deutlich erodiert ist. Vor Jahren dort vorgenommene Sandvorspülungen sind nach relativ kurzer Zeit wieder abgetragen gewesen, ähnlich wie im Altenbrucher Bogen. Das bedeutet, dass es sich nicht um eine nachhaltige Maßnahme gehandelt hat. In diesem Bereich ist ein Deichvorland, das auch nur im Entferntesten diese Bezeichnung verdient, nicht mehr vorhanden. Vom Deichfuß auf der Außenseite bis zur Oberkante der mit Uferbausteinen befestigten Böschung sind es an einigen Stellen nur noch knapp 20 (!!!) Meter. Das ist nicht einmal mehr die Hälfte der Breite des Deichfußes. Eine derart reduzierte Mächtigkeit eines Deichvorlandes rechtfertigt keinen Verzicht auf zusätzliche Sicherungen, sondern erfordert im Gegenteil erhebliche bauliche Aufwendungen, um der Gefahr von Grundbrüchen entgegenzuwirken.
10. Befürchten Sie als Grundbesitzer, Pächter, Mieter oder Arbeitnehmer neben der Herabsetzung der Deichsicherheit weitere Bedrohungen durch die Elbvertiefung?
Die Sonden zur Ermittlung des Salzgehaltes für das Beweissicherungsverfahren sind lt. Erkenntnis des Erörterungstermins in Stade nicht an der jeweils tiefsten Stelle installiert und messen nicht die höheren Salzkonzentrationen an der Gewässersohle. Ich beantrage, die maximalen Salzkonzentrationen zukünftig korrekt zu erfassen.
Ich betreibe Obstbau/Landwirtschaft im Schutz der Elbdeiche. Ich befürchte durch das o. g. Vorhaben das weitere Vordringen des Salzwassers flussaufwärts sowie in tiefere bisher nicht angeschnittene Grundwasserleiter und infolgedessen auch verstärktes Eindringen von Salz in die Grundwasserkörper. Ich befürchte unter Hinweis auf die Stellungnahmen von Manzenrieder und Partner weiterhin, dass die diesbezüglich in den Planunterlagen angegebenen Verschlechterungen deutlich übertroffen werden und sehe darin erhebliche Risiken für meinen Betrieb. Es besteht die begründete Gefahr, dass sowohl aus Oberflächenwasser als auch aus Grundwasser insbesondere langfristig nicht mehr die für den Betrieb erforderlichen Süßwasserkapazitäten zum Zweck der Frostschutzberegnung sowie zur Bewässerung in Trockenzeiten zur Verfügung stehen werden.<br><br>Ich beantrage, das Messverfahren zur Salinität offen zu legen in puncto Anbringung der Sonden im Gewässerquerschnitt mit Höhenangaben incl. der Gewässersohle sowie Art und Typ der Messtechnik.<br><br>Ich beantrage die Messungen lückenlos durchzuführen, d. h. Ausfälle der Sonden durch eine doppelte Installation zu vermeiden und die Funktionsfähigkeit durch den Abgleich beider Sonden sicher zu stellen.
Als Landwirt befürchte ich, dass durch die Bereitstellung von Ausgleichsflächen mein Betrieb bzw. die Entwicklungsmöglichkeiten meines Betriebes beeinträchtigt werden.
Als Gastronom befürchte ich durch die Beeinträchtigung der Nutzung von Sportboothäfen ausbleibende Gäste aus Kreisen der Wassersportler.
Als Besitzer oder Vermieter von Ferienquartieren oder Gastronomiebetrieben, als im Tourismus Beschäftigter oder als in der Umweltbildung Beschäftigter befürchte ich durch die Qualitätsverschlechterungen im Wattenmeer und den Küstengewässern eine Gefährdung meiner Existenzgrundlage. Durch die Elbvertiefung, die geplanten zusätzlichen Sedimentverklappungen nahe Neuwerk und die nachfolgend dauerhaft zu erwartende Steigerung der Unterhaltungsbaggerungen im Fahrwasser wird der Schwebstoffgehalt und die Trübung des Wassers im Elbmündungsgebiet deutlich erhöht werden. Das hat eine Verschlechterung der Badewasserqualität zur Folge. Die Schwebstoffe lagern sich in strömungsarmen Teilen des Wattenmeeres ab und bilden dort eine Schlammschicht. Diese beeinträchtigt nicht nur die Begehbarkeit des Watts für Besucher, sondern auch die Artenvielfalt, der Schlamm führt zu Sauerstoffentzug und Absterben vieler Tierarten des Sand- und Mischwattes. Eine derartige Verschlechterung des Zustandes von Watt und Wasser würde den Tourismus im Bereich der Elbmündung dauerhaft gefährden und meine Existenzgrundlage bedrohen.
Ich habe einen privaten Brunnen und befürchte, dass durch die Elbvertiefung der Salzgehalt in meinem Grundwasser zunimmt und ich es nicht mehr nutzen kann.
In meinem Wohnhaus sind die Erschütterungen der Schiffsbelastung durch brechende Schiffswellen, Propeller- und Motorvibrationen spürbar. Die Fahrrinne verläuft in einer Entfernung von ... m an meinem Wohnhaus vorbei.
Ich befürchte, dass es durch die weitere Ausbaggerung und die zunehmende Belastung durch brechende Schiffswellen, Propeller- und Motorvibrationen zu Auswaschungen aus der erschütterungsempfindlichen Feinsandschicht und infolgedessen zu Setzungen kommt. Diese gefährden neben der Deichsicherheit auch mein(e) Gebäude. Ich beantrage die Durchführung eines Beweissicherungsverfahrens zur Ermittlung von vorhabensbedingten Setzungen.
11. Befürchten Sie als Wassersportler im Wassersportrevier Elbe Beeinträchtigungen und Gefährdungen durch die geplante Elbvertiefung?
Die Pläne weisen in vielen Bereichen Strömungserhöhungen aus. Die Angaben sind zu grob gerastert und geben die lokalen Entwicklungen nicht zutreffend wieder. Es ist örtlich mit erheblich größeren Zunahmen zu rechnen. Das entspricht auch den Erfahrungen mit der letzten Elbvertiefung.
Ich befürchte, dass mein Boot durch die Veränderung der Bedingungen, insbesondere die Erhöhung der Fließgeschwindigkeit, nicht mehr ausreichend motorisiert ist.
Ich befürchte, dass die Geschwindigkeit der Berufsschifffahrt über Grund zunehmen wird und daher schwerer einzuschätzen sein wird. Das erschwert insbesondere das Kreuzen des Fahrwassers.
Ich befürchte, dass die Höhe der Schiffswellen wie in den Plänen ausgewiesen zunimmt und damit die Gefährdung der Sportschifffahrt deutlich zunimmt.
Ich befürchte, dass die Wellen bei starkem Wind gegen die erhöhte Strömung sehr kurz und sehr steil auflaufen. Es ist also in diesem Fall mit einer nicht unerheblichen Seegangserhöhung zu rechnen. Dieses stellt für kleinere Bootsgrößen eine zunehmende Gefahr dar.
Ich befürchte, dass die Zunahme der Baggerarbeiten durch Bau und Unterhaltung sowie die Erosion infolge Zunahme der Fließgeschwindigkeit zur Erhöhung des Sedimentgehaltes im Wasser führen und noch gröberes Sediment insbesondere Feinsand gelöst wird. Das verstärkt die schon seit der letzten Elbvertiefung sprunghafte Zunahme der Verschlickung der kleinen Häfen nochmals erheblich.
Ich befürchte, dass die Kosten für das Freihalten der kleinen Häfen durch mehr und vor allem gröberes Sediment unkalkulierbar exponentiell steigen, weil die bisherigen Räumtechniken dafür nicht mehr geeignet sind.
Ich befürchte, dass die Kosten für Reparaturen an den Kühlsystemen der Bootsmotoren deutlich zunehmen werden, weil diese unter dem mit Schluff und Sand versetzten Wasser stärker leiden.
Ich befürchte, dass durch die Veränderung des Tidehubs die Häfen vermehrt trocken fallen, wodurch sich Schlengel an den Pfählen aufhängen u. Boote auf die Schlengel fallen. Infolgedessen treten zunehmend Sachschäden auf.
Ich befürchte, dass durch zunehmenden Sog und Schwell der großen Containerschiffe Schlengelanlagen und daran vertäute Boote zunehmend Schäden erleiden. Boote, die bei plötzlichem Trockenfallen auf harten Untergrund oder die Schlengelanlage fallen, tragen Unterwasserschäden davon. Dies ist insbesondere bei niedrigen Wasserständen und in Hafeneinfahrten und Hafenausfahrten der Fall.
Ich befürchte eine zunehmende Gefahr von Gesundheitsschäden durch den Schadstoffausstoß der hochbelasteten ungereinigten Abgase aus Schiffsmaschinen.
Ich befürchte bei Flut und durch schiffserzeugten Schwall einen Pumpeffekt zwischen den Buhnen.
12. Haben Sie Bedenken, dass die Wasserqualität der Elbe durch die Elbvertiefung verschlechtert wird?
Der Nitratabbau wird durch die Elbvertiefung verringert und die Wasserqualität verschlechtert. Bereits die letzte Elbvertiefung hat wissenschaftlich erwiesen eine deutliche Abnahme der Wasserqualität bewirkt, insbesondere die Zunahme der Tage mit Sauerstoffmangel. (Untersuchungen von Dr. Klaus Baumgart vom Förderkreis "Rettet die Elbe" e. V.)
Die Elbvertiefung verstößt gegen das Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).
13. Haben Sie Bedenken, dass der Lebensraum von Tieren gefährdet ist?
Die im Umweltbericht genannten Auswirkungen (langfristiger Schadstoffeintrag in die Böden, Beeinträchtigung der FFH-Gebiete u.a.) sind in der Gesamtschau abschließend zu bewerten. Sie werden in den Planunterlagen unterschätzt.
Während der Bauarbeiten werden Biotope geschädigt. Fortpflanzungs- und Ruhestätten der aquatischen Lebewesen werden vernichtet. Dem Ausnahmeantrag nach § 43 BNatSchG darf nicht stattgegeben werden.
Während der Bauarbeiten und auch bei den nachfolgenden erhöhten Unterhaltungsbaggerungen werden große Mengen Fisch durch die Saugbagger getötet.
Es kommt ausweislich der Planunterlagen durch die erhöhten Baggerungen zu einem erhöhten Sedimentgehalt im Wasser, der den Fischbestand und die gesamte aquatische Fauna hohem Stress aussetzt und die Fischbestände gefährdet.
Kompensationsmaßnahmen ausserhalb der Bagger- und Klappstellen können die Beeinträchtigung und Zerstörung nicht ausgleichen.
14. Haben Sie Bedenken, dass FFH-Vogelschutzgebiete nachhaltig gestört werden können?
Ich befürchte, dass die Schiffsemissionen zu erhöhten Stickoxid-Immissionen in den FFH-Vogelschutzgebieten führen wird. Dies bedeutet einen zusätzlichen Nährstoffeintrag in dieses bereits durch die bestehenden Belastungen sehr gefährdete Gebiet. Viele der dort vorkommenden seltenen Arten würden als Folge einer Düngung durch die Schiffsimmissionen von anderen Arten verdrängt werden. Diese Gebiet sind als FFH-Gebiete und als EU-Vogelschutzgebiete ausgewiesen und genießen so höchsten Schutz auf nationaler wie europäischer Ebene, was unter anderem ein Verschlechterungsverbot beinhaltet.
Ein verstärkter Eintrag von Stickstoffoxiden aus der Luft bedeutet einen zusätzlichen Nährstoffeintrag in diese bereits jetzt sehr gefährdeten Gebiete (Schad- und Nährstoffstoffeintrag aus der Luft und bei Überflutung).
Im Naturschutzgebiet sind viele geschützte Tierarten angesiedelt oder nutzen dieses Gebiet als Brut-, Futter- oder Rastplatz, z. B. diese Wat- und Wiesenvögel: Nonnengänse, Wachtelkönig, Blaukehlchen, Zwergsäger, Großer Brachvogel, Kampfläufer, Säbelschnäbler, Teichrohrsänger, Wanderfalken und Rohrweihen. Für Amphibien und die Finte ist es ein Bereich zum Ablaichen. Diese seltenen Tierarten werden durch Lärmimmissionen des zunehmenden Schiffsverkehrs nachhaltig gestört.
15. Haben Sie Bedenken, dass das Naturschutzgebiet Elbästuar nachhaltig gestört werden kann?
Ich befürchte, dass für das Natura 2000-Gebiet Elbästuar eine erhebliche Beeinträchtigung der Lebensraumtypen nach FFH-Richtlinie für die Uferbiotope, die feuchten Grünlandkomplexe, Ried- und Röhrichtbereiche sowie die zeitweise überfluteten Gehölzbereiche auftreten könnte und so den Lebensraum für die Artenvielfalt nachhaltig einschränkt.
16. Nutzen Sie das Natura 2000-Gebiet Elbästuar als Naherholungsgebiet oder für Wassersport und Fischerei?
Das Schutzgebiet Elbästuar hat auch einen Freizeit- und Erholungswert. Davon profitieren mehrere Gaststätten. Auch wird das Gebiet von Spaziergängern und Radfahrern auf dem Radwanderweg genutzt. Insgesamt wird das Elbästuar an Freizeitwert verlieren.
17. Besuchen Sie als Tourist die Elbe von Hamburg bis Cuxhaven?
Ich habe Informationen über hohe Schadstoffbelastungen. In den Planunterlagen sind diese Belastungen (anorganische und organische Schadstoffe, speziell Dioxine, Radioaktivität) nicht nach Stand von Wissenschaft und Technik untersucht. Sie sind nicht entsprechend dokumentiert. Mögliche Auswirkungen auf meine Gesundheit sind nicht untersucht. Ich fürchte um meine Gesundheit und insbesondere die meiner Kinder/Enkel.
Die Planfeststellungsbehörde hat alle bestehenden Schadstoffbelastungen flächendeckend zu dokumentieren und deren Gesundheitsauswirkungen in den Planunterlagen festzustellen. Ich mache hier bereits die Einrede der Beweislastumkehr geltend, falls ich, mein/e EhepartnerIn/Lebensgefährte/Lebensgefährtin oder meine Kinder/ Enkel in den nächsten Jahrzehnten von Erkrankungen betroffen sein werden, die für die in der Elbe vorgefundenen Schadstoffe typisch sind.
Meine Kinder/Enkel und ich halten uns oft im Watt auf. Das Risiko einer Erkrankung ist nicht nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erfasst, dokumentiert und bewertet.
Ich fordere die Rücknahme und Aussetzung der Auslegung der III. Planänderung und eine Neuauslegung mit Einschluss der vorgenannten Forderungen.
Ich vermisse klare Aussagen, ob es gefährlich für meine Gesundheit ist, den Unterelberaum zu besuchen.
Ich kaufe oft Produkte aus der Region, wie Fisch, Fleisch und Obst. Die Belastung dieser Produkte mit allen gesundheitlich relevanten Stoffen muss dokumentiert und publiziert werden.
Als Wattwanderer im Duhner und Döser Watt sind mir stark verschlickte Bereiche aufgefallen. Die Ursache dafür ist bisher nicht geklärt. Ich führe diese bisher nicht bekannte Verschlickung auf die verstärkte Unterhaltungsbaggerung und -verklappung zurück. Durch das Projekt wird die Baggertätigkeit in der Nähe des Watts noch erheblich zunehmen. Der Träger des Vorhabens muss schlüssig belegen, dass eine weitere Beeinträchtigung des Watts ausgeschlossen ist.