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Pressemitteilung "Rettet die Elbe e.V."
Hamburg, den 07.02.2011
Geplante Elbvertiefung, Stellungnahme an die Europäische Kommission
Klammheimlich haben die Planfeststellungsbehörden Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord (WSD-Nord) und Freie und Hansestadt Hamburg - Behörde für Wirtschaft und Arbeit (BWA) - mit Schreiben vom 07.12.2010 die Europäische Kommission gemäß Artikel 6 Absatz 4 der Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) über die geplante Elbvertiefung unterrichtet und eine Stellungnahme beantragt. ( http://www.wsd-nord.wsv.de/Planfeststellung/Planfeststellung_Elbe/anlagen/1_EU-Beteiligung_Art6-4.pdf )
Die beteiligten Umweltverbände, Einwender und die Bevölkerung erfuhren vom Inhalt dieses Schritts erst sieben Wochen später, falls sie zufällig die Webseite auf Neuigkeiten prüften. Ein offenes und transparentes Verfahrens sieht anders aus.
Der Förderkreis »Rettet die Elbe« eV hat den Antrag auf Stellungnahme der Behörden analysiert und seinerseits seine Auffassung der EU-Kommission mitgeteilt . Die Elbvertiefungs-Behörden wurden umgehend benachrichtigt und unsere Arbeit im Internet veröffentlicht (siehe http://www.rettet-die-elbe.de ).
Von der geplanten Elbvertiefung sind wichtige europäische Naturschutzgebiete im gesamten Unterelberaum betroffen. Die Planungsunterlagen wurden diesbezüglich dreimal geändert und einmal ergänzt und erfüllen nach unserer Auffassung immer noch nicht die Anforderungen des europäischen Naturschutzrechtes.
Die Träger des Vorhabens WSD Nord und HPA bestreiten gegen alle Einwendungen und Gutachten, dass durch die Vertiefung der Fahrrinne das Ökosystem Unterelbe erheblich und nachhaltig beeinträchtigt wird. Um in unter Schutz stehende Gebiete einzugreifen - was bei der Unterelbe der Fall ist – müssen sie nämlich gemäß EU-Recht zwingende Gründe vorlegen, und zwar:
1. Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art
2. Gesundheit des Menschen
3. Maßgebliche günstige Auswirkungen für die Umwelt
4. Andere zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses
Die Planfeststellungsbehörden erklären die Elbvertiefung als im öffentlichem Interesse liegend, u.a. weil
- ohne sie der Hafen nicht weiter wachsen könne, wodurch Wohlstandsverluste drohten und es den "Hafen langfristig zum Regionalhafen herabstufen" würde
- “hafenabhängige Arbeitsplätze im Umfang von rund 166.000 in der Metropolregion bzw. 275.000 in ganz Deutschland dauerhaft gesichert werden.“
Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses liegen vor, wenn das wirtschaftliche und soziale Wohl der Bevölkerung im Einzugsgebiet des Hafens vom Ausbau des Hafens abhängt, und zwar so existentiell, dass es die existentiellen Interessen der Gewässerlebewesen überwiegt. Ein Cent mehr Stundenlohn oder Dividende sind nicht wichtig genug. Die Elbvertiefung darf auch nicht benutzt werden, um andere Fehler der Hafenpolitik auszugleichen.
Die Strategie des Hafens als "Hub", der ständig wachsen und Fracht aus immer weiter entlegenen Gebieten anziehen muss, lässt außer Acht, dass dieses Konzept zutiefst klimaschädlich ist und somit nicht im übergeordnetem Interesse Hamburgs, Deutschlands oder der EU.
Die deutsche Hafen- und Logistikwirtschaft überschätzt ihre Bedeutung für den Arbeitsmarkt erheblich im Vergleich zum Rest Europas. Laut EU-Kommission bieten die über 1.200 Handelshäfen der EU direkt und indirekt über eine halbe Million Arbeitsplätze, wovon die Hamburger die Hälfte allein ihrem Hafen zuordnen. Die Zahl der Jobs im Hafen Hamburg wird von der Elbvertiefung so wenig beeinflusst, dass die Beeinträchtigung der Umwelt dem nicht untergeordnet werden darf.
Für Rückfragen:
Herbert Nix, Mobil 0152 220 884 72
Klaus Baumgardt, Mobil 0157 882 087 03 |
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